Illegale Müllablagerung


Es ist bereits eine geraume Zeit vergangen, als über die illegalen Ablagerungen von Abfällen im öffentlichen Raum berichtet wurde. Vielleicht sollte an dieser Stelle nochmals die Frage gestellt und beantwortet werden, was eigentlich „illegale Müllentsorgung“ bedeutet?! Hierzu gibt es eine klare Definition: Es handelt sich um Müll, der nicht an den Orten entsorgt wird, die dafür offiziell vorgesehen sind. Dazu zählen beispielsweise auch Glasflaschen, Altkleider und Altpapier, alles, was neben den dafür vorgesehenen Containern abgestellt wird.

Für die illegale Müllentsorgung werden oftmals Orte wie zum Beispiel öffentliche Plätze, schlecht einsehbare Parkplätze, Parkbuchten, Wald- und Feldwege nahe der Autobahn, Gewässer oder Straßenränder gewählt. Neben Hausmüll, Sperrmüll oder Bauschutt finden sich zuhauf Altreifen u.Ä. in der Landschaft wieder.

Daran knüpft doch unmittelbar die nächste Frage: Wer bezahlt im Übrigen die Entsorgung illegaler Abfälle? Auch das liegt auf der Hand: Hiervon sind in der Regel die Grundstückseigentümer betroffen. Da die illegalen Abfälle häufig auf öffentlichen Grundstücken abgelagert werden, trifft dies meist die Stadt Waldkappel selbst. Die Mittel hierfür werden wiederum aus dem städtischen Haushalt, also aus Steuermitteln, aufgewendet. Müllsünder gefährden daher nicht nur die Umwelt, sondern schädigen in der Konsequenz auch die Allgemeinheit.

Aus diesem Grund ergeht an dieser Stelle erneut der Appell um Mithilfe an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldkappel und darüber hinaus, die Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln, um derartige Ordnungswidrigkeiten, die hohe Bußgelder nach sich ziehen, entsprechend zu ahnden. Bitte bei entsprechenden Feststellungen, die zur Ermittlung der Verursacher führen, umgehend die Behörden bzw. die Polizei informieren.

Vielen Dank.