Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben


 

Bischhausen

Parkplatz Ecke Steinweg / Landstraße

25.11.2024

10.00 - 10.30 Uhr

Burghofen

Parkplatz / Kirche / Bus

21.11.2024

12.20 - 12.35 Uhr

Eltmannsee

Am See / Bushaltestelle

26.11.2024

11.10 - 11.25 Uhr

Friemen

Vor dem Gut

21.11.2024

12.45 - 13.00 Uhr

Gehau

Bushaltestelle

21.11.2024

10.25 - 10.45 Uhr

Harmuthsachsen

Am Töpfermarkt/Bilsteinstraße

25.11.2024

11.30 - 11.50 Uhr

Hasselbach

ehemalige Bushaltestelle H.-Heinestr.

25.11.2024

13.20 - 13.40 Uhr

Hetzerode

Bushaltestelle Anger

21.11.2024

13.40 - 14.00 Uhr

Kirchhosbach

DGH Peter-Grieß-Straße

26.11.2024

10.00 - 10.15 Uhr

Mäckelsdorf

Bushaltestelle Kastanienweg

21.11.2024

13.10 - 13.30 Uhr

Rechtebach

Bushaltestelle Holunderweg

21.11.2024

14.10 - 14.30 Uhr

Rodebach

Bus-Wendeschleife

25.11.2024

12.50 - 13.10 Uhr

Schemmern

Bushaltestelle Ortsmitte

21.11.2024

11.00 - 11.30 Uhr

Stolzhausen

Ortseingang

21.11.2024

10.00 - 10.15 Uhr

Waldkappel

Kirchplatz. / Leipziger Str.

25.11.2024

10.40 - 10.55 Uhr

Waldkappel

Werenfried / Rue de Carhaix

25.11.2024

11.05 - 11.20 Uhr

 

A N N A H M E B E D I N G U N G E N

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus

Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis

(kommunale Schadstoffsammlung)

 

1.

Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2.

Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3.

Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig.

Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro.

Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig

 

4.

Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behälters darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

5.

Nicht angenommen werden:

 

  • Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten

 

  • Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden

 

  • nicht näher definierbare Abfälle

 

  • vermischte Sonderabfälle

 

  • Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse

 

  • Autoreifen

 

  • Munition
  • Kampfstoffe
  • Druckgasflaschen
  • infektiöse Abfälle
  • radioaktive Abfälle
  • Sprengstoffe
  • Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

 

6.

Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7.

Für nachfolgend genannte Abfälle gibt es weitere Entsorgungswege

 

  • Dispersionsfarben

Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie ”Am Breitenberg” in Meißner-Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

 

  • ausgehärtete Farben und Lackreste

 

Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

 

  • entleerte Behälter

  • Altöl

 

  • Altmedikamente

 

Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

Rückgabe beim Händler

 

Rückgabe bei den Apotheken

8.

Das Fachpersonal kann lediglich von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle abweisen.